Gemeinnützige und wohltätige Organisationen sind umsatzsteuerbefreit. Um bei Printful steuerbefreit zu werden, sende deine Steuerbefreiungsbescheinigung an taxexemptions@printful.com.
Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen ergibt sich aus dem vom IRS ausgestellten 501(c)(3) Feststellungsbescheid oder einer vom Staat ausgestellten Umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung. Wenn du kein Feststellungsschreiben nach 501(c)(3) hast, aber andere Freistellungsdokumente hast, kannst du es auch an taxexemptions@printful.com senden.
Zu beachten ist, dass in mehreren US-Bundesstaaten die Steuergesetzgebung des Bundesstaates an die Stelle der Bundesgesetzgebung tritt, die die Grundlage für den vom IRS ausgestellten 501(c)(3) Freistellungsstatus ist. In solchen Bundesstaaten gilt ein vom IRS ausgestellter Freistellungsbescheid nicht als gültiges Dokument, mit dem wir eine Umsatzsteuerbefreiung für gemeinnützige Organisationen, die dort ihre Waren verkaufen, erteilen können. Vielmehr sollte man uns eine vom Staat ausgestellte Umsatzsteuerbefreiung vorlegen, die man in dem Staat erhält, in dem man Printful-Produkte ohne Umsatzsteuer verkaufen möchte.
Wenn du deine Steuerbefreiung an taxexemptions@printful.com einreichst, überprüfen wir sie in etwa 2 Werktagen. Sobald es überprüft wurde, senden wir dir eine E-Mail-Bestätigung, ob es genehmigt oder abgelehnt wurde. Sollte es abgelehnt werden, teilen wir dir die Gründe mit, sodass du das Problem beheben und es erneut einreichen kannst.
Damit wir deine Steuerbefreiung genehmigen können, müssen die rechtlichen Informationen im Steuerbefreiungsdokument mit den rechtlichen Informationen in deinem Printful-Konto übereinstimmen. Du kannst deine rechtlichen Informationen einreichen, indem du zu Printful-Dashboard > Abrechnung > Rechtliche Daten gehst.
Bitte beachte, dass deine Steuerbefreiung bei Printful eingereicht und genehmigt werden muss, bevor eine Bestellung aufgegeben wird. Nur dann berechnen wir dir keine Umsatzsteuer. Wir erstatten keine Umsatzsteuer für Bestellungen, die vor der Freigabe der Steuerbefreiung aufgegeben wurden.
Weitere Informationen zu Umsatzsteuerbefreiungen für Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützige Organisationen findest du hier.