Wenn Sie an Kunden in der EU verkaufen, ist es wichtig, Ihre VAT-Pflichten zu verstehen, um sicherzustellen, dass Sie die lokalen Steuervorschriften einhalten. Ihre Verantwortlichkeiten hängen davon ab, wo Ihr Unternehmen ansässig ist und von Ihrer Verkaufstätigkeit in der EU.
Wenn Sie Hilfe bei der VAT-Compliance benötigen, können Sie auch Dienste wie SimplyVAT oder Avalara in Betracht ziehen.
Schritte zur Einhaltung der VAT-Vorschriften
Wenn Ihr Unternehmen in der EU ansässig ist:
1. Sie haben die Umsatzschwelle Ihres Landes erreicht
Möglicherweise müssen Sie sich in Ihrem Land als VAT-Zahler registrieren. Jedes Land legt seine eigene Schwelle fest (zum Beispiel beträgt sie in Deutschland EUR 12,500). Nachdem Sie sich als VAT-Zahler registriert haben, übermitteln Sie Ihre VAT-ID an Printful. Nach der Genehmigung wird VAT basierend darauf berechnet, wo die Bestellung erfüllt und wohin sie versendet wird.
2. Sie haben die Umsatzschwelle Ihres Landes noch nicht erreicht
Sie sind nicht verpflichtet, sich als VAT-Zahler zu registrieren, können dies aber freiwillig tun. Wenn Sie sich nicht registrieren, erhebt Printful VAT auf Bestellungen, die in EU-Länder versendet werden, wenn sie an einem unserer Standorte erfüllt werden. Sie müssen Ihren Kunden keine VAT berechnen, sollten jedoch möglicherweise Ihre Verkaufspreise anpassen, um unsere VAT-Gebühren zu berücksichtigen.
Wenn Ihr Unternehmen nicht in der EU ansässig ist:
Möglicherweise müssen Sie sich dennoch als VAT-Zahler registrieren, wenn Sie an Kunden in der EU verkaufen. Sie können wählen, in welchem EU-Land Sie sich registrieren, aber dies hängt von Ihrer Geschäftsstrategie ab.
Wenn Sie eine gültige VAT-ID aus einem EU-Land übermitteln, in dem Sie registriert sind, wenden wir 0 % VAT auf Bestellungen an, die in diesem EU-Land erfüllt und an Kunden in andere EU-Länder versendet werden. Wenn Bestellungen jedoch innerhalb desselben EU-Landes erfüllt und geliefert werden (zum Beispiel innerhalb Spaniens), wird VAT zum lokalen Satz dieses Landes gemäß dem OSS-System berechnet.
Wenn Sie sich nicht registrieren und keine VAT-ID übermitteln, berechnen wir VAT auf Bestellungen in EU-Länder, wenn diese von einem unserer Standorte erfüllt werden. Erfahren Sie hier mehr darüber.
Sobald Sie für VAT registriert sind
Wenn Sie für VAT registriert sind, müssen Sie:
- VAT auf Bestellungen in EU-Mitgliedstaaten erheben.
- Die Rechnungs- und Meldevorschriften in dem Land prüfen, in dem Sie registriert sind.
- VAT-Erklärungen einreichen und VAT an Ihre lokalen Steuerbehörden zahlen (unter Abzug der VAT, die Sie in Ihrer Lieferkette gezahlt haben).
- VAT-Gebühren für Ihre Kunden beim Checkout klar anzeigen.
Was ist die EU-“Fernverkaufs”-Schwelle?
Seit dem 1. Juli 2021 beträgt die EU-weite Fernverkaufsschwelle EUR 10,000. Wenn Ihre gesamten grenzüberschreitenden EU-Verkäufe diesen Betrag überschreiten:
- Müssen Sie sich für VAT im Rahmen des Union-Systems (OSS) oder im jeweiligen EU-Land registrieren, in dem Sie verkaufen.
- Erfahren Sie mehr über den One Stop Shop (OSS) hier.