Dies stellt keine professionelle Steuerberatung dar. Wir empfehlen dringend, einen Steuerberater zu konsultieren, um deine spezifischen Verpflichtungen zu erfahren.
Wenn dein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, um sich als Umsatzsteuerzahler registrieren zu lassen und die Umsatzsteuer einzuziehen, dann ja. Du stellst die Umsatzsteuer deinen Kunden in Rechnung und überweist sie an das entsprechende Land, in dem du registriert bist.