Dies ersetzt keine fachliche Steuerberatung. Wir empfehlen dir, dich mit einer Steuerberatung in Verbindung zu setzen, um deine individuellen Verpflichtungen zu klären.
Wenn du nach einem Service suchst, der dir hilft, deine Umsatzsteuerpflichten zu verstehen, schau dir VATGlobal und SimplyVAT an.
Je nachdem, wo du ansässig bist und wie hoch dein Umsatzvolumen ist, solltest du Folgendes tun:
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Wenn du in der EU ansässig bist und die Umsatzgrenze deines Landes erreicht hast
- Möglicherweise bist du verpflichtet, dich als Umsatzsteuerzahler registrieren zu lassen, wenn dein Unternehmen die Umsatzgrenze des Landes erreicht, in dem dein Unternehmen ansässig ist. Die Umsatzgrenze ist für jedes Land innerhalb der EU unterschiedlich (z. B. liegt diese in Deutschland bei 12.500 Euro.).
- Wenn du eine gültige Umsatzsteuer-ID bei Printful einreichst, und die Anwendung der Umsatzsteuer hängt davon ab, wo die Bestellung abgewickelt wird sowie der Lieferadresse. Um mehr zu erfahren, klicke hier. -
Wenn du in der EU ansässig bist und die Umsatzgrenze für dein Land noch nicht erreicht hast
- Du bist nicht verpflichtet, dich als Umsatzsteuer-Zahler zu registrieren. Du kannst dich jedoch freiwillig registrieren lassen und uns deine Umsatzsteuer-ID mitteilen.
- Wenn du dich nicht als Umsatzsteuerzahler registrieren lässt, berechnen wir Umsatzsteuer auf Bestellungen in EU-Mitgliedsstaaten, die in einer Produktionsstäte von Printful abgewickelt werden. Du musst deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, aber du kannst in Erwägung ziehen, deine Einzelhandelspreise zu erhöhen, um unsere Umsatzsteuergebühr auszugleichen. -
Wenn du nicht in der EU ansässig bist und deine Produkte an Kunden in der EU verkaufst
- Möglicherweise musst du dich als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen, wenn du Kunden in der Europäischen Union haben möchtest oder bereits hast. Es liegt an dir, zu entscheiden, in welchem Land du dich registrieren lässt.
- Reiche bei Printful eine gültige Umsatzsteuer-ID ein und wir berechnen 0 % Umsatzsteuer für Bestellungen in EU-Mitgliedsstaaten, die die in einer Produktionsstäte von Printful abgewickelt werden. Klicke hier, um mehr zu erfahren.
- Wenn du nicht registriert bist und keine Umsatzsteuer-ID einreichst, berechnen wir die Umsatzsteuer für Bestellungen, die in einer Produktionsstäte von Printful abgewickelt werden und in EU-Mitgliedsstaaten geschickt werden.
Sobald du ein registrierter Umsatzsteuerzahler bist, musst du Folgendes tun:
- Überprüfe die Anforderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerberichte und Rechnungsstellung in dem Land, in dem du registriert bist, und stelle sicher, dass du sie einhältst.
- Erhebe die Umsatzsteuer für Bestellungen, die in EU-Mitgliedsstaaten geschickt werden.
- Gib deine Umsatzsteuererklärung ab und zahle die Umsatzsteuer an die Steuerbehörden deines Landes (unter Abzug der für deine Lieferkette anfallende Umsatzsteuer).
- Stelle sicher, dass deine Kunden die Umsatzsteuer-Gebühren während der Kaufabwicklung sehen können.
Du musst auch auf den Schwellenwert für Fernabsätze achten, der ab dem 1. Juli 2021 bei 10.000 Euro liegt. Wenn er überschritten wird, musst du dich als Umsatzsteuerzahler im Unionssystem (OSS) oder im jeweiligen Mitgliedsstaat registrieren. Erfahre mehr darüber hier.
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