Dies ersetzt keine fachliche Steuerberatung. Wir empfehlen dir, dich mit einer Steuerberatung in Verbindung zu setzen, um deine individuellen Verpflichtungen zu klären.
Wenn du nach einem Service suchst, der dir hilft, deine Umsatzsteuerpflichten zu verstehen, schau dir VATGlobal, FBA-hero und SimplyVAT an.
Je nachdem, wo du ansässig bist und wie hoch dein Umsatzvolumen ist, solltest du Folgendes tun:
- Wenn du in der EU ansässig bist und die Umsatzgrenze deines Landes erreicht hast
- Möglicherweise bist du verpflichtet, dich als Umsatzsteuerzahler registrieren zu lassen, wenn dein Unternehmen die Umsatzgrenze des Landes erreicht, in dem dein Unternehmen ansässig ist. Die Umsatzgrenze ist für jedes Land innerhalb der EU unterschiedlich (z. B. liegt diese in Deutschland bei 12.500 Euro.).
- Wenn du eine gültige Umsatzsteuer-ID bei Printful einreichst, berechnen wir 0 % Umsatzsteuer. Wir sind nach wie vor verpflichtet, die Umsatzsteuer auf Bestellungen zu erheben, die in Länder versandt werden, in denen Printful als Umsatzsteuerzahler registriert ist, sowie für Kunden, die in denselben Ländern wie wir registriert sind. - Wenn du in der EU ansässig bist und die Umsatzgrenze für dein Land noch nicht erreicht hast
- Du bist nicht verpflichtet, dich als Umsatzsteuer-Zahler zu registrieren. Du kannst dich jedoch freiwillig registrieren lassen und uns deine Umsatzsteuer-ID mitteilen.
- Wenn du dich nicht als Umsatzsteuerzahler registrieren lässt, berechnen wir Umsatzsteuer auf Bestellungen in EU-Mitgliedsstaaten, die an unserem Standort in Europa abgewickelt werden. Du musst deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, aber du kannst in Erwägung ziehen, deine Einzelhandelspreise zu erhöhen, um unsere Umsatzsteuergebühr auszugleichen. - Wenn du nicht in der EU ansässig bist und deine Produkte an Kunden in der EU verkaufst
- Möglicherweise musst du dich als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen, wenn du Kunden in der Europäischen Union haben möchtest oder bereits hast. Es liegt an dir, zu entscheiden, in welchem Land du dich registrieren lässt.
- Reiche bei Printful eine gültige Umsatzsteuer-ID ein und wir berechnen 0 % Umsatzsteuer für Bestellungen in EU-Mitgliedsstaaten, die an unserem Standort in Europa abgewickelt werden. Wir sind nach wie vor verpflichtet, die Umsatzsteuer auf Bestellungen zu erheben, die in Länder geschickt werden, in denen Printful als umsatzsteuerpflichtig registriert ist, sowie für Kunden, die in denselben Ländern wie wir registriert sind.
- Wenn du nicht registriert bist und keine Umsatzsteuer-ID einreichst, berechnen wir die Umsatzsteuer für Bestellungen, die in Europa abgewickelt werden und in EU-Mitgliedsstaaten geschickt werden.
Sobald du ein registrierter Umsatzsteuerzahler bist, musst du Folgendes tun:
- Überprüfe die Anforderungen hinsichtlich der Umsatzsteuerberichte und Rechnungsstellung in dem Land, in dem du registriert bist, und stelle sicher, dass du sie einhältst.
- Erhebe die Umsatzsteuer für Bestellungen, die in EU-Mitgliedsstaaten geschickt werden.
- Gib deine Umsatzsteuererklärung ab und zahle die Umsatzsteuer an die Steuerbehörden deines Landes (unter Abzug der für deine Lieferkette anfallende Umsatzsteuer).
- Stelle sicher, dass deine Kunden die Umsatzsteuer-Gebühren während der Kaufabwicklung sehen können.
Du musst auch die „Fernabsatz“-Regeln für andere EU-Mitgliedsstaaten beachten, in denen du nicht registriert bist. Wenn deine Verkäufe den Grenzwert für Fernabsätze in einem anderen Land der Europäischen Union erreichen, musst du dich auch dort als Umsatzsteuerzahler registrieren lassen und den Umsatzsteuersatz dieses Landes für Bestellungen, die dorthin versandt werden, erheben. Die Fernabsatz-Grenzwerte variieren von Land zu Land. Sie beginnen bei 35.000 Euro für die meisten Länder und können bis zu 100.000 Euro betragen.
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