Dies ersetzt keine fachliche Steuerberatung. Wir empfehlen dir, dich mit einer Steuerberatung in Verbindung zu setzen, um deine individuellen Verpflichtungen zu klären.
Wenn dein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, um sich als Umsatzsteuerzahler registrieren zu lassen und die Umsatzsteuer einzuziehen, dann ja. Du stellst die Umsatzsteuer deinen Kunden in Rechnung und überweist sie an das entsprechende Land, in dem du registriert bist.