Wie halte ich beim Verkauf an Kunden in der EU die MwSt.-Vorschriften ein?
Wenn Du an Kunden in der EU verkaufst, ist es wichtig, Deine MwSt.-Pflichten zu kennen, damit Du die örtlichen Steuervorschriften einhältst. Deine Pflichten hängen davon ab, wo Dein Unternehmen ansässig ist und wie Deine Geschäftstätigkeit in der EU aussieht.
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Schritte zur Einhaltung der MwSt.-Vorschriften
Wenn Dein Unternehmen in der EU ansässig ist:
1. Du hast den Umsatzschwellenwert Deines Landes erreicht
Du musst Dich möglicherweise in Deinem Land als MwSt.-Zahler registrieren. Jedes Land legt seinen eigenen Schwellenwert fest (zum Beispiel beträgt er in Deutschland EUR 12.500). Nachdem Du Dich als MwSt.-Zahler registriert hast, übermittle Printful Deine Umsatzsteuer-ID. Sobald sie genehmigt wurde, wird die MwSt. danach berechnet, wo die Bestellung abgewickelt und verschickt wird.
2. Du hast den Umsatzschwellenwert Deines Landes nicht erreicht
Du bist nicht verpflichtet, Dich als MwSt.-Zahler zu registrieren, kannst dies aber freiwillig tun. Wenn Du Dich nicht registrierst, berechnet Printful MwSt. auf Bestellungen, die in EU-Länder verschickt werden, wenn sie an einem unserer Standorte abgewickelt werden. Du musst Deinen Kunden keine MwSt. berechnen, möchtest aber vielleicht Deine VK-Preise anpassen, um unsere MwSt.-Gebühren zu berücksichtigen.
Wenn Dein Unternehmen nicht in der EU ansässig ist:
Du musst Dich möglicherweise trotzdem als MwSt.-Zahler registrieren, wenn Du an Kunden in der EU verkaufst. Du kannst auswählen, in welchem EU-Land Du Dich registrierst; dies hängt jedoch von Deiner Geschäftsstrategie ab.
Wenn Du eine gültige Umsatzsteuer-ID aus einem EU-Land einreichst, in dem Du registriert bist, berechnen wir 0 % MwSt. auf Bestellungen, die im selben EU-Land abgewickelt und an Kunden in andere EU-Länder verschickt werden. Werden Bestellungen jedoch im selben EU-Land abgewickelt und zugestellt (zum Beispiel in Spanien abgewickelt und verschickt), wird die MwSt. gemäß der OSS-Regelung zum örtlichen Steuersatz dieses Landes berechnet.
Wenn Du Dich nicht registrierst und keine Umsatzsteuer-ID einreichst, berechnen wir MwSt. auf Bestellungen in EU-Länder, die an einem unserer Standorte abgewickelt werden. Hier erfährst Du mehr darüber.
Nach der MwSt.-Registrierung
Wenn Du für die MwSt. registriert bist, musst Du:
- MwSt. auf Bestellungen erheben, die in EU-Mitgliedstaaten verschickt werden.
- Die Rechnungs- und Meldevorschriften des Landes prüfen, in dem Du registriert bist.
- MwSt.-Erklärungen einreichen und die MwSt. an Deine örtlichen Steuerbehörden zahlen (abzüglich der MwSt., die Du entlang Deiner Lieferkette gezahlt hast).
- Die MwSt.-Gebühren Deinen Kunden beim Checkout klar anzeigen.
Was ist der EU-weite Schwellenwert für den „Versandhandel“?
Seit dem 1. Juli 2021 beträgt der EU-weite Schwellenwert für den Versandhandel EUR 10.000. Wenn Deine gesamten grenzüberschreitenden Verkäufe innerhalb der EU diesen Betrag überschreiten:
- musst Du Dich entweder im Rahmen der Unionsregelung (OSS) oder in dem jeweiligen EU-Land, in dem Du verkaufst, für die MwSt. registrieren.
- Hier erfährst Du mehr über den One-Stop-Shop (OSS).
Nützliche Ressourcen
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